Scroll Top

Jay Parts AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen JAY PARTS GmbH

in Folge JAY PARTS genannt

1.Geltungsbereich

Für unsere Verkaufs- und Liefergeschäfte sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend.

Anders lautende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.

Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte, sofern nicht die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben.

2. Angebot

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Alle uns zugehenden Angebote sind für den Besteller bindend.

3. Vertragsabschluss

Maßgeblich ist der von uns schriftlich bestätigte Leistungsumfang und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Mündliche, telegrafische oder telefonische Zusagen jeder Art bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Ein schlüssiges Abgehen dieses Formbehaltes ist unwirksam.

Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen zieht nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen nach sich.

Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung die schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma JAY PARTS. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Auftragsbestätigung gleich nach Erhalt zu kontrollieren.
Bei Abweichen des Liefergegenstandes von der Bestellung gilt als Liefergegenstand, was in der Auftragsbestätigung als solches bezeichnet ist.

4. Preis

Sämtliche Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Lager bzw. ab Werk der Firma JAY PARTS, inkl. Mehrwertsteuer. Verpackung, Verladung, Zustellung oder Transportversicherung werden zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Eine Transportversicherung wird nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Zur endgültigen Berechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

Den Angebotspreisen liegen die derzeitigen Löhne, Gehälter und Materialkosten zugrunde.

Die Firma JAY PARTS behält sich vor, die Preise zu ändern, wenn sich bis zum Tag der Lieferung eine oder mehrere der angeführten Voraussetzungen geändert haben.

Eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen gelten nur für den vereinbarten Zeitraum.

Mangels einer besonderen Vereinbarung gilt, dass der Verkäufer jederzeit das Recht hat, die Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu ändern.

Ein anfälliges Währungsrisiko trägt der Käufer.

5. Lieferung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Lieferfristen und Liefertermine nur als annähernd und unverbindlich anzusehen. Teillieferungen sind zulässig.

Wenn der Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten wurde, ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Liefern wir auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

Die Rücktrittserklärung kann jedoch nicht im Vorhinein abgegeben werden.

Aus einem Rücktritt des Käufers können keine Schadensansprüche gestellt werden.

Die Lieferfrist beginnt spätestens mit:
a. Datum der Auftragsbestätigung,
b. Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen und kaufmännischen Voraussetzungen,
c. Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.

Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhergesehenen oder unverschuldeten Hindernissen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem unserer Lieferanten eintreten.

Im Falle höherer Gewalt sowie sonstigen, außerhalb unseres Einflusses liegenden Umständen, ist der Verkäufer berechtigt die Vertragserfüllung auszusetzen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

Dadurch ergeben sich für den Käufer keine Ansprüche auf Nach- und Ersatzlieferungen oder sonstigen Ersatzansprüchen.
Mangels anderer, gesondert von JAY PARTS schriftlich zu bestätigender technischer Konditionen, gelten die Ö-NORMEN. Die Vorschriften der DIN gelten nur bei gesonderter Vereinbarung.

Prüfpflicht des Kunden:
Trotz aller Sorgfalt, die Jay Parts bei der Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferung an den Kunden walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung (z.B. Lackierung) hat der Kunde die Kaufsache daher -soweit möglich – auf Sicht mit dem Original zu vergleichen, welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Bei manchen Teilen, z.B. bei Verstärkungen, Getriebeparts, kann es erforderlich sein, das zu ersetzende Teil zunächst abzumontieren, um zu überprüfen, ob die vorhandenen Bohrlöcher passen; ebenso ist bei Karosserieteilen zu prüfen, ob diese ohne eine häufig erforderliche Anpassung passen. Soll kein Original ersetzt werden, hat der Kunde eine Sichtprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Kaufsache für den vorgesehenen Einsatz passt. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit Jay Parts aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt.
Tel +43 (0)7227 50 6 94 oder technik@jay-parts.com

6. Kleinsendungen, Ersatzteile und Reparaturen

Lieferungen werden nur gegen Vorauskasse aufgeführt.

7. Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten und die Anfuhr übernommen haben oder wenn die Lieferung von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort aus erfolgt.

Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahren des Käufers. Alle Waren gelten “ab Werk” verkauft.
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn der Liefergegenstand dem Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist. Mangels anderer Vereinbarungen erfolgt die Übernahme der Ware in Neuhofen an der Krems/Österreich.
Verzichtet der Käufer auf die genauer Inspektion der zu übernehmenden Ware, so erkennt er schlüssig die Mängelfreiheit der Ware an.

8. Verpackung

Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, wird die Verpackung gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.

9. Zahlung

Sofern nicht im Einzelnen anders vereinbart wird, gilt Vorauskasse bzw. direkt bei Warenübernahme. Die Zahlung hat bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Teil- und Akontozahlungen gelten als zuerst für die ältesten Fälligkeiten geleistet.

Leistet der Käufer Teil- und Akontozahlungen auf eine bestimmte Rechnung, so sind wir auch berechtigt, die Zahlung auf eine ältere, noch offenstehende Rechnung anzurechnen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüche oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzubehalten. Der Verkäufer verzichtet auf die Einrede von Gegenforderungen.
Bei Zahlungsverzug werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank in Rechnung gestellt. Bei Mahnung durch JAY PARTS direkt wird eine Mahngebühr in der Höhe von € 10,- in Rechnung gestellt.

Sollten die üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite eine höhere Verzinsung ergeben, kann der Verkäufer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und den üblichen Zinsfuß für Kontokorrentkredite als Schaden vom Käufer begehren.
Im Fall der Säumnis ist der Käufer verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch vorprozessuale Kosten für Mahnschreiben durch den Rechtsanwalt und Rechtsanwaltsinterventionen zu vergüten.

Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so werden alle seine Verbindlichkeiten sofort fällig. Erklärt der Käufer einseitig einen Rücktritt, verweigert er die Übernahme bzw. Abholung des Liefergegenstandes, so tritt für den Fall, dass die Firma JAY PARTS Erfüllung begehrt, die Fälligkeit auch ohne gesonderte Rechnungslegung sofort ein.

Es steht dem Verkäufer frei, aus dem Teil Schadensersatz eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Auftragssumme zu begehren.

Diese Stornogebühr unterliegt nicht der richterlichen Mäßigung. Gewährte Zahlungsmodalitäten sind im diesem Fall hinfällig.
Bei Zahlungsverzug eines Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach vorangegangener schriftlicher Androhung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist, vom Kaufvertrag zurückzutreten und sämtliche beim Käufer lagernde, vom Verkäufer gelieferte Ware zum Wert der aushaftenden Rechnungssaldos zurückzuverlangen.

Sonderanfertigungen:
Bei Sonderanfertigungen / Sonderbestellungen behält die Firma JAY PARTS die Einforderung angemessener Anzahlung vor.
Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht oder nur zum Teil geleistet werden, ist die Firma JAY PARTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine 20%ige Stornogebühr in Höhe der Auftragssumme zu begehren.

An den Verkäufer geleistete Vorauszahlungen verfallen bis zu einer Höhe von 20% der Auftragssumme als Konventionalstrafe.

Die Kosten des Rücktransportes an den Firmensitz des Verkäufers gehen zu Lasten des säumigen Käufers.
Wenn der Verkäufer die Rücklieferung, wegen Zahlungsverzuges begehrt, ist der Verkäufer nicht berechtigt, die Waren weiter zu veräußern, wenn der Verkäufer ursprünglich einer Weiterveräußerung zugestimmt hatte.
Der Verkäufer ist berechtigt, unbeschadet seiner weitergehenden Schadensansprüche, weiteren Lieferungen auszuführen.

Bei Sonderanfertigungen /Sonderbestellungen gibt es kein Umtausch oder Rückgabe Recht!

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur grundsätzlichen Bezahlung aller aus der bestehenden Geschäftsverbindung noch offenen oder in Zukunft fällig werdenden Forderungen.

Der Käufer tritt bis zur vollständigen Erfüllung seiner uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Gegenstände in Höhe des in unserer Rechnung ausgewiesenen Betrages an uns sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, den Erlös aus dem Verkauf unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gesondert und in unserem Namen zu verwahren.

Die auf diese Weise eingezogenen Beträge sind in den Büchern bis zur Zahlung des Kaufpreises als für den Verkäufertreuhändig verwahrt, für jedermann ersichtlich, zu kennzeichnen.

Der Käufer hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und überhaupt alle erforderlichen Formvorschriften (Bezettelung und dergleichen) zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes zu beachten.

Der Käufer ist verpflichtet, die das Eigentum darstellende Ware gesondert zu lagern, mit Eigentumstafeln zu versehen, und eigene Lagerkartei zu errichten, sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Jede Änderung der Verhältnisse, die die Einbringlichkeit des Kaufpreises erschweren können und/oder den Eigentumsvorbehalt gefährden können, berechtigt den Verkäufer, entweder sofort vom Vertrag zurückzutreten und die sein Eigentum darstellende Ware abholen zu lassen oder zusätzliche Sicherheiten (Zessionen, Wechsel etc.) zu begehren. Der Käufer ist nicht berechtigt, an der Firma JAY PARTS gehörige Sachen, die in seinen Besitz gelangt sind, ein Zurückbehaltsrecht auszuüben.

Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware ist im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu eine neuen Sache angeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für den Verkäufer.
Die verarbeitete Ware dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Verarbeitung zu.

Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Auch die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterkauft wird.

Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in der Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.

Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Verkäufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Verkäufer übergeht.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.

Der Verkäufer kann jederzeit die Berechtigung zur Weiterveräußerung ohne Angabe von Gründen wiederrufen. Der Käufer ist zur Entziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsbefugnis des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schulden der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schulden die Abtretung anzuzeigen.

Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung ohne das Eigentum an das Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.

Der Käufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach seiner Wahl – freizugeben, als ihr Wert, die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst voll bezahlt sind.

11. Gewährleistung

Der Käufer hat sofort entdeckte Mängel unverzüglich nach Empfang bzw. Übernahme, andere Mängel spätestens binnen 6 Tage nach Entdeckung mit eingeschriebenem Brief zu beanstanden.

Durch nicht rechtzeitig erfolgte schriftliche Mängelanzeige oder durch eigenmächtige Eingriffe an der Ware wird jede Haftung aufgehoben und ausgeschlossen.

Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf die Abtretung unserer etwaigen gegen eine Vorlieferanten wegen des Mangels zustehenden Anspruches.

Jede Schadensersatzleistung aus welchen Rechtsgrund auch immer, wird ausgeschlossen.

Nach Bearbeitung eines Teiles des Liefergegenstandes ist eine Reklamation ausgeschlossen.

Die Firma JAY PARTS kann Gewähr dadurch leisten, dass sie:
a. mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessert,
b. sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung frachtfrei zurücksenden lässt,
c. die mangelhaften Teile umtauscht.

Die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen.

Der Verkäufer kann im Falle von unwesentlichen, behebbaren oder nicht behebbaren Mängel anstatt einer Behebung einen Preisnachlass gewähren.

Waren- oder Teilrücksendungen dürfen nur nach Zustimmung des Verkäufers zur Nachbesserung oder zum Umtausch zurückgeliefert werden.

Die Mängelbehebung durch den Verkauf bleibt ohne Einfluss auf die Gewährleistungsfrist, das heißt, diese verlängert sich ab einem Verbesserungsversuch nicht neuerlich um die ursprünglich gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistungsfrist. Der Verkäufer nimmt Rücksendungen bei Mängel der Ware oder Teile nach Umtausch oder Nachbesserung an den Käufer “unfrei” vor.

Der Käufer ist nicht berechtigt, für eine selbst vorgenommene Mängelbehebung, Kostenersatz vom Verkäufer zu verlangen. Der Verkäufer haftet dem Besteller nicht für Mängelfolgeschäden, außer bei Vorsatz, wobei die Beweislast dem Käufer obliegt.

Wiederverkäufer sind verpflichtet, in ihren Bedingungen allfällig Produkthaftungsansprüche, sowie diese überhaupt gegen die Verkäuferin bestehen können, vertraglich abzubedingen, bei Verstoß gegen diese Verpflichtung wir der Wiederverkäufer der Firma JAY PARTS im Falle, dass diese zu Recht in Anspruch genommen werden kann, voll ersatzpflichtig. Sollte ein Gewährleistungsfall vorliegen, bleibt der Rechnungsbetrag fällig und ist eine Zurückhaltung des Kaufpreises unzulässig. Eine Kompensation mit allfälliger Gegenforderung ist ausgeschlossen.

Sämtliche Bilder, die für die Online-Warenpräsentation von Jay Parts genutzt werden, können Beispielsfotos sein. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung, insbesondere bei Farben kann es wegen der unterschiedlichen Darstellung auf verschiedenen Bildschirmen zu Abweichungen kommen. Maßgeblich ist die Beschreibung der Artikel.

Rennsportteile-Gewährleistung-Garantie:
Wir möchten noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass Jay Parts Produkte ausschließlich für den Rennsport gedacht sind. Für eine Verwendung im täglichen Straßenverkehr sind diese Produkte nicht nach Stvo / Stvzo usw. zugelassen, trotz sehr hochwertiger Qualität und modernster Fertigungsmethoden. Mehr Leistung bedeutet immer mehr Verschleiß und kürzere Lebensdauer des Motors, Fahrwerksteile und alle seine Komponenten. Als in Verkehr Bringer schließen wir jegliche Gewährleistung nach der Montage aus, es sei denn es handelt sich um einen nachweislichen Material-oder Produktionsfehler. Da sich dies praktisch nicht mehr nachweisen lässt, weisen wir darauf hin, alle Produkte vor der Montage genau auf eventuelle Fehler oder Mängel zu untersuchen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert, sowie bei unsachgemäßem Gebrauch und unsachgemäßer Montage und unsachgemäßer Anbringung von Zubehörteilen. Die Reklamation eines Produktes nach der Montage ist daher leider so gut wie unmöglich. Auf Kosten des Kunden müsste das entsprechende Teil zum Hersteller nach Neuhofen an der Krems/ AT gesandt werden. Hier wurde geklärt, ob es sich um einen Material oder Montagefehler handelt. Insbesondere Folgeschäden eines Defektes, wie weitere in Mitleidenschaft gezogene Motorkomponenten und Reparaturkosten sind gänzlich ausgeschlossen. Wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen, die für ein Rennsportteil eigentlich selbstverständlich sind, aber eben eine Einschränkung der Gewährleistung beinhalte. “Sollten jedoch Materialfehler vorhanden sein, sind wir dankbar wenn sie uns Informieren um in Zukunft Fehler ausschließen zu können”.

Einbau / Betrieb
Der Einbau der von Jay Parts vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Jay Parts weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebszulassung (ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der STVO / StVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der Stvo / StVZO geführt und verwendet werden.

Gebrauchtteile
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Artikeln um Gebrauchtteile handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen waren. Angegebene Km/Stunden-Laufleistung sind ca.-Angaben, die vom Tachostand abgelesen oder vom Verkäufer des Kfz angegeben wurden. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.
Keine Gewährleistung und Garantie auf Gebrauchtteile. Alle von uns ausgelieferten Gebrauchtteile sind auf Funktion überprüft.
Für Schäden und Folgeschäden, welche durch unsachgemäße Montage verursacht werden, können wir in keinem Fall haftbar gemacht werden. Bei Tuningartikel und eventuell auftretende Folgeschäden, sind wir von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Vertragsteile für alle gegenwärtigen und/oder zukünftigen Ansprüche und Streitfragen aus dieser Geschäftsverbindung oder damit im Zusammenhang stehenden, ist Linz / Österreich. Es steht dem Verkäufer frei, gegebenenfalls auch das für den Käufer zuständige Gericht anzurufen.

13. Rechtswahl

Für dieses Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht.

Sollte entgegen der vereinbarten Gerichtsstandwahl ein Rechtsstreit zwischen Vertragsteil im Land des Käufers anhängig werden, einzelne Bestimmungen diese Vertrages aufgrund des “Order Public” nicht zur Anwendung gelangen können, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen diese Vertrages unverändert aufrecht. Bei Lieferungen in die BRD gilt primär österreichisches Recht, hinsichtlich der Vereinbarung über den verlängerten Eigentumsvorbehalt gelten auch die BGB-Bestimmungen.

14. Solidarhaftung

Mehrere Käufer haften für alle Verbindlichkeit aus einem Kaufvertrag zur ungeteilten Hand.

15. Verbraucherschutz

Sollten im Einzelfall dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen einem Rechtsgeschäft mit einem Verbraucher im Sinne der verschiedenen Verbraucherschutzgesetzte (ABGB, KSchG) abgeschlossen werden, so gelten die obigen Verkaufs- und Lieferbedingungen nur nach Maßgabe deren Zulässigkeit nach diesen Gesetzen.

Die vorliegenden Vertragsbedingungen gelten uneingeschränkt auch für Unternehmer.
Laufenden Verträgen werden bis zur Bezahlung der noch offenen Schuld aufgeschoben

16. Alternative Streitbeilegung gemäss Art. 14 ABS. 1 ODR-VO und §36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Information pursuant to § 19 (3) AStG

Alternative Dispute Resolution Act - Online stores

The European Commission provides a platform for online dispute resolution (OS) available at https://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obligated and unwilling to participate in a dispute settlement procedure before a consumer arbitration board.